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Kauf eines importieren noch nicht zugelassenen AMIs
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olneit00
Snoopier
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Dabei seit: Oct 10, 2016
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PostenVerfasst am: Fri Oct 21, 2016 5:44 am    Titel: Kauf eines importieren noch nicht zugelassenen AMIs

Hallo,

neben meiner Suche nach einem Mustang, schau ich "nebenher" immer nach R129 (alter SL).
Jetzt steht hier einer direkt "um die Ecke", den ich mir am Wochenende anschauen möchte.
Der R129 kommt aus den Staaten. Carfax ist sauber, soweit ich das beurteilen kann. Der aktuelle Besitzer hat den in den USA gekauft und einige Jahre gefahren.
Vermutlich hat er den Wagen als Umzugsgut "günstig" importieren können.
Vollgutachten in Zulassung in Deutschland wurde noch NICHT gemacht.

Gilt auch für den Kauf dann, dass ich die folgenden Dokumente vom Verkäufer brauche:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll
- US Title

vielen Dank und schöne Grüße...
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Zero
Postaholik
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Ride: 2012 Boss 302 Kona Blue
PostenVerfasst am: Fri Oct 21, 2016 7:35 am    Titel: Re: Kauf eines importieren noch nicht zugelassenen AMIs

Weiß ich nicht aber ich würde beim Zoll anrufen. Entscheidend könnte sein, ob es eine deutsche Ausführung ist und so belassen.
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muetze
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Ride: 66er coupé sleeper
PostenVerfasst am: Fri Oct 21, 2016 8:15 am    Titel: Re: Kauf eines importieren noch nicht zugelassenen AMIs

Wave ,

sicher bin ich zwar nicht, aber ich würde sagen, Du mußt den Wagen so
behandeln, als wenn Du ihn selber aus den USA einführst. Nur ohne die
Transportkosten...

Du brauchst einen Kaufvertrag...
Der Wagen muß nachträglich bestimmt versteuert werden!
Den US Titel brauchst Du schon für die Zulassung in D, und
dazu sicher auch die "Unbedenklichkeitserklärung"....

Lies dazu mal das hier: Klick mich und scroll nach unten

Hoffe das hilft Dir.

Viele Grüße
Hans-Jörg
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olneit00
Snoopier
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Dabei seit: Oct 10, 2016
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PostenVerfasst am: Fri Oct 21, 2016 8:53 am    Titel: Re: Kauf eines importieren noch nicht zugelassenen AMIs

Hallo Allerseits und vielen Dank für Eure Hinweise!

Der Verkäufer hat (laut Carfax) das Auto bereits vor über einem Jahr ausgeführt.
Daraufhin habe ich mal beim Zoll - per Mail - angefragt.
Ich bin ernsthaft beeindruckt. Keine 10 Minuten später habe ich eine wirklich qualifizierte Antwort erhalten, die ich Euch nicht vorenhalten möchte:

---
Waren, die als Übersiedlungsgut zum zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung abgefertigt werden, unterliegen weiterhin der zollamtlichen Überwachung. Das heißt, sie dürfen zwölf Monate lang - gerechnet ab der Annahme des Antrags auf Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr - keiner anderen Person überlassen werden, d.h. sie dürfen insbesondere nicht verliehen, verpfändet, vermietet, verkauft oder verschenkt werden.
Verstößt der Begünstigte gegen diese Bestimmung, d.h. entzieht er die Waren der zollamtlichen Überwachung, entfällt die Zollbefreiung, es entsteht die Zollschuld und die Abgaben für die betreffenden Waren werden - ungeachtet weiterer straf- oder bußgeldrechtlicher Ahndungen - nacherhoben.

Da diese Jahresfrist nach Ihrer Aussage bereits überschritten ist, können Sie das Kfz auch ohne Nachversteuerung erwerben und zulassen.

Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.

---

Voll gut... :)
Dann werde ich am Wochenende mal schauen, ob da alle Unterlagen entsprechend vorliegen...

Kopfschmerzen bereitet mir "nur" noch die fehlende Leuchtweitenregulierung an der Kiste...
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muetze
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Ride: 66er coupé sleeper
PostenVerfasst am: Fri Oct 21, 2016 9:20 am    Titel: Re: Kauf eines importieren noch nicht zugelassenen AMIs

Wave ,

na das klingt doch schon mal sehr positiv Okido .

LWR - Wenn das keine Scheinwerfer mit E-Kennzeichen sind, wirst Du
die wahrscheinlich eh austauschen müssen Scratchin .

Vllt. "dummstellen" und mit dem Auto so beim TÜV vorfahren und mit
"offener" Einstellung auf den Tüffer zu gehen "würde den aus USA gerne
zulassen und H-Gutachten machen, was muß ich wohl umbauen?" ... und
dann gucken, was "seine" Liste so aufführt... Scratchin

Je freundlicher und aufgeschlossener man dem Tüffa gegenüber auftritt,
desto "wohl wollender" ist der Mensch im Kittel Agree - ist zumindest
meine Erfahrung.

Viel Erfolg & Grüße
Hans-Jörg
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olneit00
Snoopier
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Dabei seit: Oct 10, 2016
Beiträge: 8
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PostenVerfasst am: Fri Oct 21, 2016 10:28 am    Titel: Re: Kauf eines importieren noch nicht zugelassenen AMIs

Ja, aktuell bin ich ganz positiv gestimmt. Das schaut soweit noch gut aus... :)
Ich fahre heute noch beim TÜV vorbei und erkundige mich dort vorab mal. Ich glaube das ist prinzipiell vielleicht auch besser als irgendwann mal mit der gekauften Kiste dort aufzutauchen....
Scheinwerfer müssen eh höchstwahrscheinlich raus, da die keine e-Kennung haben - das is ok für mich.
Allerdings fehlt den US-129ern wohl die Unterdruckluft-Ansteuerung für die Höhenverstellung der Scheinwerfer. Die nachzurüsten is aufwendig.
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GregPac
Oiler
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Ride: 2003 Cobra Conv. 10th Edition, Audi A3 Sportback, '79 US-Käfer Cabrio Triple White
PostenVerfasst am: Fri Oct 21, 2016 12:17 pm    Titel: Re: Kauf eines importieren noch nicht zugelassenen AMIs

Gibt es denn abgesehen von deiner Vermutung auch einen Nachweis das es sich um Umzugsgut handelt und vom Zoll als solches auch abgefertigt wurde ansonsten darfst du doch noch verzollen.

Zoll hat die nur bestätigt das Umzugsgut 12 Monat im Besitz bleiben muß da ansonsten nachverzollt werden muß wenn er weiterverkauft wird. Da der Wagen in D noch nicht zugelassen war verhält es sich ohne den Nachweis als Umzugsgut genauso als wenn der Wagen eben erst über den Teich kam.

Ohne Nachweis vom Zoll keine Zulassung. TÜV kannst du machen aber bringt dann nichts ausser Kosten.

_________________
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olneit00
Snoopier
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Dabei seit: Oct 10, 2016
Beiträge: 8
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PostenVerfasst am: Fri Oct 21, 2016 12:42 pm    Titel: Re: Kauf eines importieren noch nicht zugelassenen AMIs

Danke für den Hinweis!
Es gibt ein Zolldokument, dass ich aber noch nicht gesehen habe.
Werde mir das aber genau anschauen und erklären lassen...
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LilCammer
Postaholik
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Ride: '76 Ford Econoline, '71 Morris Minor Traveller
PostenVerfasst am: Sat Oct 22, 2016 10:10 am    Titel: Re: Kauf eines importieren noch nicht zugelassenen AMIs

@Hans-Jörg "Muetze": H-Zulassung geht beim R129 noch nicht - die ersten Exemplare kamen erst 1989 auf den Markt. Scared

Wave LG Michael
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